Ein Arzttermin gegen Bezahlung ist unethisch

In vielen Medien wird aktuell diskutiert, ob niedergelassene Ärzte für kurzfristige Behandlungstermine Geld von Patienten nehmen dürfen. Bei diesen sogenannten Selbstzahlersprechstunden werden Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen gegen eine Extra-Zahlung zu einem früheren Termin einbestellt. Lange Wartezeiten wie etwa drei Monate auf einen Facharzttermin fallen damit aus.
Diese Praktik ist vielleicht nicht illegal – aber sie ist unethisch. Behandlungen gegen eine Extra-Zahlung, obwohl der Arzt eine Behandlungspflicht zumindest bei Akutfällen hat, erschüttern die Grundfesten der gesetzlichen Krankenversicherung. Jeder gesetzlich Versicherte zahlt bereits monatlich dafür, dass er behandelt werden kann, wenn es nötig ist. Das Solidarprinzip wird untergraben und die medizinische Zwei-Klassen-Gesellschaft gefördert. Dieses wichtige gesellschaftliche Prinzip ist aber ein Gut, das es zu schützen gilt! Man wird sonst plötzlich ein Kunde der privaten Krankenversicherung, obwohl man doch in einen anderen Topf einzahlt. Haben Sie Geld? Dann werden Sie früher behandelt. Wenn nicht, müssen Sie sich gedulden und verschleppen im schlimmsten Fall eine Erkrankung.
Wir empfehlen jedem Versicherten, dem in einer Arztpraxis diese Bezahlart angeboten wird, dass er nicht nur die Praxis wechselt, sondern den Arzt zudem meldet. Das kann bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung geschehen oder auch bei der eigenen Krankenkasse. Auch wenn auf kurze Sicht nicht viel passiert – beschweren sich genügend Versicherte, so werden mit Sicherheit die Selbstverwaltung der Ärzte oder die Politik darauf reagieren.

Statement 23.Juni 2015 : Achim Kolanoski, Vorstandsvorsitzender DEUTSCHE BKK: