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(23.08.2006)

EU-Maßnahmen gegen Blauzungenseuche



(mko) Die EU-Mitgliedstaaten haben die Entscheidung der EU-Kommission unterstützt, Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit zu ergreifen. Der Beschluss folgte als Reaktion auf die jüngsten Ausbrüche der Seuche in den Niederlanden, Belgien und Deutschland. Vorgesehen ist eine Überwachungszone von 150 km, die auch Teile von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen betrifft. Wie-derkäuer und deren Samen, Embryos und Eizellen, die nach dem 1. Mai 2006 erzeugt wurden, dürfen aus den betroffenen Gebieten nicht ausgeführt werden. Innerhalb der Überwachungszone gelten bestimmte Ausnahmen für die Durchfuhr und die Schlachtung im Inland, die allerdings strengen Kontrollen unterliegen. Derzeit laufen Tests, um die Ursache des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit festzustellen. Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit soll die Lage nächste Woche erneut prüfen. Die Kommission wird die Entscheidung nun so schnell wie möglich offiziell erlassen.
Quelle: EU-Komission



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18. Mai 2012 - © Redaktion medizinkorrespondenz.de

   







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