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(13.09.2005)

Übermut führt oft zu Unfällen



(mko) Angesichts des brennenden Hochhauses in Frankreich, wo Juendliche aus purer Langeweile Feuer gelegt hatten und
mehrere Bewohner starben, sollten Eltern ihre private Haftpflichtversicherung genau unter die Lupe
nehmen und abchecken, ob auch die Schäden abgedeckt sind, die ihre übermütigen und
oft leichtsinnigen Sprösslinge anrichten. Immerhin sind nach Angaben des Bundeskriminalamtes
Kinder und Jugendliche für mehr als ein Drittel aller fahrlässigen Brandstiftungen verantwortlich –
insbesondere in den Sommermonaten, wo sie mehr Freizeit draußen verbringen. Da wird gern mal
gezündelt - im Heu oder mit der Grillkohle. Daher rät die Versicherungsexpertin Sabrina
Kudsi ( Nürnberger Versicherungsgruppe) Eltern eindringlich, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, da diese auch für Schäden
von Kindern und minderjährigen Jugendlichen abdeckt. Denn: Für Kinder vom 7. bis zum 18. Lebensjahr
gilt: Volle Haftung, wenn der Minderjährige die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzt. So das
Verwaltungsgericht Koblenz (Az.; 2 K2208/03. KO). Schon ein kleiner Schaden kann richtig teuer werden.



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18. Mai 2012 - © Redaktion medizinkorrespondenz.de

   







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