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(01.04.2009)

Ab sofort: Johanniskraut-Präparate rezeptpflichtig



(mko) Ab sofort werden Medikamente gegen Depressionen,die Johanniskraut-Extrakte enthalten, teilweise rezeptpflichtig. Das betrifft aber nur Präparate gegen mittelschwere Depressionen.
Johanniskraut-Präparate mit anderen Anwendungsgebieten, etwa gegen leichte depressive Verstimmungen, bekommen Patienten weiterhin ohne Rezept in der Apotheke. Ob ein Präparat verschreibungspflichtig wird, hängt vom Anwendungsgebiet, aber nicht von der Einzeldosis oder der
Packungsgröße ab. Darüber informiert die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Der Hintergrund für diese Änderung sind grundsätzliche Überlegungen, dass Depressionen ärztlich diagnostiziert und behandelt werden sollten.



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22. Mai 2012 - © Redaktion medizinkorrespondenz.de

   







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