Schlagwort-Archive: ABDA

(mko) Grapefruit oder Pampelmuse gehen mit einigen Medikamenten Wechselwirkungen ein.So kann z.B. Grapefruitsaft Enzyme hemmen, die im Körper für den Abbau von Arzneistoffen sorgen. Auf diesem Weg verstärken die Pampelmusen die Wirkung verschiedener Medikamente z.B. Mittel für Bluthochdruck,lmunkrankheiten und Fettstoffwechselstörungen und das wiederum führt dann zu stärkeren Nebenwirkungen. Eine aktuelle Empfehlung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände rät Patienten daher, sich in der Apotheke zu informieren, ob ihre speziell verordneten Arzneimittel eventuell auch eine Wechselwirkung mit Grapefruits verursachen und ob es ratsam erscheint dann generell auf den Verzehr dieser Früchte zu verzichten. Bei Orangensaft wurden bislang keine vergleichbaren Wechselwirkungen beobachtet.

Ab Januar 2008 müssen sich viele Patienten an neue Medikamente, andere Produktnamen oder fremd wirkende Verpackungen gewöhnen. Für AOK-Versicherte gelten ab dem 1. Januar 2008 neue Rabattverträge über insgesamt 22 Wirkstoffe. Nach Lieferengpässen und Informationsdefiziten im Jahr 2007 hat die Ausschreibung der AOK für 2008 und 2009 zuletzt für juristische Auseinandersetzungen gesorgt. Fest steht, dass die AOK-Rabattverträge aus dem Jahr 2007 ihre Gültigkeit verlieren. Die Rabattverträge anderer Krankenkassen laufen dagegen über den 31. Dezember 2007 hinaus, so dass deren Patienten keine Umstellungen ihrer Arzneimittel befürchten müssen.

Die 21.500 öffentlichen Apotheken in Deutschland, so die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) setzen die Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmaherstellern auch im Jahr 2008 konsequent um. Zugleich fordern sie alle Beteiligten auf, die Patienten nicht immer wieder durch neue Einzelverträge und Gerichtsverfahren zu verunsichern. „Die Patienten müssen schnellstmöglich und detailliert von ihren Krankenkassen informiert werden, welche Medikamente sie im neuen Jahr bekommen“, sagt Hermann S. Keller, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). ...mehr