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(mko) Das Schlankheitsmittel „Li-Pro2 kann die Gesundheit gefährden und ist nicht verkehrsfähig. Als Inhaltsstoffe sind ausschließlich Pflanzen-Extrakte genannt. Die Untersuchung im Landesuntersuchungsamt (LUA) hat jedoch ergeben, dass „Li-Pro2“ den nicht deklarierten, verschreibungspflichtigen Arzneimittelwirkstoff „Sibutramin“ enthält.

Die türkisfarbenen Kapseln werden zurzeit vor allem im Internet und in privaten Kreisen angeboten und verkauft. Ein Hersteller ist auf der Packung (Kunststoffdose mit grünem Etikett und englischsprachigem Aufdruck) nicht genannt. Das LUA warnt die Verbraucherinnen und Verbraucher dringend vor der Einnahme dieses oder vergleichbarer Produkte.

Sibutramin ist ein Appetitzügler und wird als letzte Möglichkeit zur arzneilichen Behandlung von Adipositas (Fettleibigkeit, Fettsucht) verwendet. In Deutschland ist er nur in einem einzigen Fertigarzneimittel enthalten und nur nach ärztlicher Verordnung in Apotheken erhältlich. Die in den illegalen Schlankheitskapseln gefundene Wirkstoffmenge ist fast doppelt so hoch wie die in Deutschland zugelassene höchste Einzeldosis. ...mehr