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(mko) Das Bundeskabinett hat am 19. August 09 der Verordnung über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schutzimpfungen gegen die neue Influenza A(H1N1) der so genannten „Schweinegrippe“ zugestimmt. Damit wird die Impfung (zwei Impfungen) für jeden Versicherten, der sich impfen lassen möchte, von der Krankenkasse bezahlt. Der Verband der Privaten Krankenversicherung hat erklärt, für seine Versicherten die Kosten der Impfung ebenfalls zu übernehmen. Dazu erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: „Die Impfung bietet einen wirksamen Schutz. Nach wie vor verlaufen die Erkrankungen an der Neuen Influenza in Deutschland ganz überwiegend mild. Mit Zunahme der Fallzahlen ist allerdings auch mit dem Auftreten schwerer Erkrankungs- oder Todesfälle zu rechnen. Deshalb ist es richtig, Vorsorge zu treffen. Jeder, der geimpft werden möchte, wird eine Impfung bekommen. Da der Impfstoff voraussichtlich ab Ende September/Anfang Oktober nach und nach ausgeliefert werden wird, sollen zunächst besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen geimpft werden. Dazu gehören Personen mit chronischen Erkrankungen, Schwangere und besonders exponiertes Schlüsselpersonal, also Beschäftigte im Gesundheitswesen, bei der Polizei und der Feuerwehr„. Die Durchführung und Organisation der Impfung ist Aufgabe der Länder. Die Einzelheiten dazu werden jeweils zwischen den Ländern und den Krankenkassen in so genannten Impfvereinbarungen geregelt.