Schlagwort-Archive: Sonnenschutzmittel

Um auf Reisen zumindest für den Notfall ausgerüstet zu sein, sollte man eine kleine Reiseapotheke (gibt es auch fertig in Apotheken) einpacken und natürlich immer auch die Medizin, die jeden Tag eingenommen werden muss, z.B. Mittel gegen Bluthochdruck oder Diabetes. Diese Medikamente sollten jedoch besser im Handgepäck  mitgenommen werden,  ausser Fläschchen (dafür braucht man ein Extra-Rezept vom Arzt, aufgrund der Flugsicherheitsbestimmungen), falls der Koffer verloren geht. ...mehr

(mko) Sonnenschutz und Insektenschutzmittel vertragen sich nicht miteinander. Denn: Lösungsmitteleffekte, die in dem Wirkstoff DEET (Diethytoluolamid), der am häufigsten für Insektenrepellents („repel“ – Englisch: abwehren) verwendet wird, reduzieren den Lichtschutz-Faktor. Der Wirkstoff DEET setzt z. B. bei einer Konzentration von 33 Prozent und bei einem Lichtschutz-Faktor 15 die Effektivität um ein Drittel herab. Fast alle wasserfesten UV-Schutzprodukte enthalten Filmbildner, die die Dicke des Sonnenschutzfilmes auf der Haut erhöhen sollen; der Wirkstoff DEET löst oder verdünnt diesen Film jedoch. Als natürlicher Insektenschutz eignen sich bei einsetzender Dämmerung, wenn die Mücken aktiv werden, helle, langärmelige Kleidung, lange Hosen und Hemden mit langen Ärmeln. Aber auch Mückengitter für die Fenster oder ein Moskitonetz – hier ist die Maschenweite wichtig, denn Mücken gibt es auch in kleinster Form und in Malariagebieten braucht man eher weitmaschigere Netze (Auskunft: Tropenausrüster).

SONY DSC(mko) Sonnenstrahlen ziehen uns nach draußen. Aber Vorsicht: die Gefahr von Hautkrebs steigt durch zu intensive Sonnenbäder. Wie kann ich mich vor Hautkrebs schützen? Reduzieren Sie die Anzahl der Sonnenbäder auf so wenige wie möglich. Geben Sie Ihrer Haut Zeit, sich langsam an die Sonne zu gewöhnen. Der beste Schutz vor UV-Strahlung ist mit Kleidung zu erreichen. Eine Kopfbedeckung und eine Sonnenbrille schützen die empfindlichen Regionen von Kopfhaut und Augen. Alle ungeschützten Hautstellen sollten vor der Sonnenexposition großzügig mit einer Sonnencreme mit adäquatem Lichtschutzfaktor (SFP) eingecremt werden. Faustregel: Je heller der Hauttyp, desto geringer die Eigenschutzzeit der Haut und desto höher sollte der Lichtschutzfaktor des Sonnenschutzmittels sein. Um den auf dem Sonnenschutzmittel angegebenen Lichtschutzfaktor (SFP) zu erreichen, müssen bei Erwachsenen für den gesamten Körper ca. 30 – 40 ml Lotion verwendet werden. Baden und Schwitzen reduzieren auch bei wasserfester Sonnencreme nach einer Weile deren Schutzfunktion. Es empfiehlt sich, wasserfeste Sonnencreme zu verwenden, die Sie alle 2 Stunden erneut auftragen. Säuglinge und Kleinkinder gehören nicht in die pralle Sonne. Kinder sollen bei starker Sonneneinstrahlung hautbedeckende Kleidung tragen.

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(mko) Die Haut vergisst nichts. Schon gar keinen Sonnenbrand. Viele Untersuchungen bei bösartigen Formen von Hautkrebs haben gezeigt, dass die Betroffenen in jungen Jahren oft zu lange und zu viel Sonnenbestrahlung genossen haben. Bei jedem Sonnenbrand, selbst bei nur oberflächlichen Rötungen, wird das Erbgut in den Hautzellen (DNS) der Haut durch die Aufnahme von UVB-Strahlen erheblich beschädigt. Die betroffenen Zellen sterben entweder ab oder sie werden ersetzt. Kommt die Haut mit der Heilung nicht mehr nach, können sich die angegriffenen Zellen zu Krebs verändern. Kinderhaut ist viel empfindlicher als Erwachsenenhaut, daher braucht sie intensiven Schutz. Besonders problematisch ist die Sonnenbestrahlung, wenn in der Familie bereits Hautkrebs aufgetreten ist und bei Menschen, die viele Hautmale haben, da diese sich durch UV-Einwirkungen verändern können.

Früh erkannt lassen sich auffällige Veränderungen der Haut in der Regel gut behandeln. Aus diesem Grund raten Hautärzte regelmäßig zu einer sorgfältigen Selbstuntersuchung der Haut. Ab 1. Juli 2008 haben alle gesetzlich krankenversicherten Personen ab dem Alter von 35 alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung. Bislang wurde die ärztliche Inspektion der Haut nur dann von den Krankenkassen bezahlt, wenn ein Verdacht auf Hautkrebs vorlag. Dies hat sich nun mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses von November 2007 geändert: Die Untersuchung auf Hautkrebs ist damit im gesetzlichen Krebsfrüherkennungsprogramm verankert.
(Quelle: Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschuss). ...mehr